BIO-Bescheinigung

Getränkewelt ist nach den Richtlinien der EG-ÖKO-Verordnung (nach Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007) für den Handel mit Bio-Produkten zertifiziert.
Kontrollnummer: DE-SN-006-22272-H
Kontrollstelle: DE-ÖKO-006 (ABCERT AG)

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Was ist BIO?

Bio-Lebensmittel sind Lebensmittel aus der ökologischen Landwirtschaft. Das EU-BIO-Logo garantiert, dass:
- bei der Produktion der Naturschutz berücksichtigt wird
- die Produkte nachhaltig hergestellt werden
- einmal pro Jahr ein Kontrollbesuch bei jedem Hersteller vorgenommen wird, um die Einhaltung der Anforderungen an ökologische Produktion sowie der Gesundheits- und Verbraucherschutzbestimmungen zu gewährleisten
- landwirtschaftliche Nutztiere freien Auslauf haben und gut behandelt werden
- die Produkte keine genmanipulierten Inhaltsstoffe enthalten
- strenge Regeln für die Verwendung chemischer Pestizide und Düngemittel sowie Antibiotika gelten
- die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen, Verarbeitungshilfsstoffen und anderen Stoffen stark begrenzt ist
- die meisten Produktionsmittel auf dem Hof von diesem Hof selbst stammen und unter Einsatz lokaler Ressourcen und lokalen Fachwissens entstehen

Neben den Vorgaben der EG-ÖKO-Verordnung gibt es noch Vorgaben von verschiedene Verbänden wie z.B. Bioland, Demeter oder Ecovin. Diese Verbände haben eigene Regelungen, die zwar immer die EU-ÖKO-Verordnung vollständig enthalten, teilweise aber weit darüber hinausgehen.

Was ist vegan?

Die Bezeichnung "vegan" ist lebensmittelrechtlich nicht definiert und nicht geschützt. Vegane Produkte dürfen nicht enthalten:
- Fleisch oder Bestandteile vom Tier (Eier, Milch oder Honig)
- Zutaten, die aus Knochen, Fleisch und Schlachtabfällen hergestellt werden
- Produkte, die gentechnisch verändert wurden
- Kälberlab

Auch die Klärung von Essig, Wein und Säften mit tierischen Mitteln, wie z.B. Gelatine, ist nicht erlaubt.