Jugendschutz
Entsprechend des Jugendschutzgesetzes § 9, Abs. 1 geben wir alkoholhaltige Getränke nur an Personen ab, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Zustellung und die Übergabe alkoholhaltiger Getränke erfolgt nur an volljährige Personen.
Maßvoll genießen
Die meisten Verbraucher gehen verantwortungsvoll mit alkoholhaltigen Getränken um, dennoch sind alkoholhaltige Getränke keine normalen Nahrungsmittel. Innerhalb bestimmter Grenzen und Bedingungen ist der Konsum gesundheitsverträglich, bei Überschreitung abhängig vom Geschlecht und Lebensalter hingegen steigen die Risiken gesundheitlicher Schädigungen. Bitte genießen Sie alkoholhaltige Getränke daher stets maßvoll und bewahren Sie diese grundsätzlich unzugänglich für Kinder auf.